Funktechnik

 

Wir bieten Ihnen die komplette Produktpalette an Messtechnik mit Funktechnik an. Alle unsere Messgeräte sind OMS-funkfähig und können somit alle Anforderungen an die EU-Energieeffizienzrichtlinie EED erfüllen.  Die Verbrauchsdaten werden zuverlässig monatlich gesammelt und mittels zentralem Datensammler direkt an uns gesendet. Ein großer Vorteil dieser Funktechnik ist, dass das betreten der Wohnungen für die jährliche Ablesung entfällt. 

 

Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Die neue HKVO bringt weitreichende Änderungen und Pflichten für Sie als Immobilienverwalter mit sich. Wir möchten Sie - als Ihr Messdienstleister - über die wichtigsten Eckpunkte informieren und Ihnen unnötigen Ärger ersparen.

Nichtumsetzung der novellierten HKVO kann der Mieter die Heizkostenabrechnung um bis zu 6 Prozent kürzen. Sprechen Sie uns deshalb bei Fragen jederzeit gern an!

 

INFORMATIONEN ZUR NOVELLIERTEN HEIZKOSTENVERORDNUNG

 

 

Was ändert sich für Sie?

 

·         gesetzlich definierter Übergang zu fernablesbaren Geräten

·         Regelung zur monatlichen Verbrauchsinformation bei fernablesbaren Geräten an           den Mieter

·         Pflicht zur Einführung interoperabler Geräte und Systeme

·         Umsetzung neuer Datenschutz und Datensicherheitsanforderungen

 

Auf diese Änderungen der neuen Heizkostenverordnung sind wir bestens vorbereitet. Zögern Sie nicht, nutzen Sie unsere Lösungen für Ihr Objekt!

 

Unsere Lösungen:

 

·         Prüfung Ihrer Liegenschaften und Umsetzung der Fernablesbarkeit

·         Durchführung der Bereitstellung der monatlichen Verbrauchsinformationen (UVI)

·         Wirtschaftsanalyse der geforderten monatlichen Verbrauchsinformation

 

Sprechen Sie uns an!

Zeitplan für die EEG

 

25.10.2020: 
Es dürfen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden. 

01.01.2022: 
Eine monatliche Verbrauchsinformation hat überall dort zu erfolgen, wo fernauslesbare Messtechnik verbaut ist.

01.01.2027:
Alle Messgeräte müssen fernauslesbar sein. Die installierten Geräte sind dementsprechend nachzurüsten oder auszutauschen.

 

 

Energieeffizienz Richtlinie – EED 

Im Jahr 2018 wurde als neues Ziel festgelegt, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 zu senken. Zu diesem Zweck ist am 24.10.2018 die Novellierung der Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive), kurz EED der EU in Kraft getreten. Zum 25.10.2020 wird die Richtlinie in deutsches Recht überführt und ist somit auch hierzulande verpflichtend.

 

Das bedeutet, dass zukünftig nur noch fernauslesbare Heizkostenverteiler und Messgeräte installiert werden dürfen. Für die Ablesung fernauslesbarer Geräte ist damit kein Zugang zu den einzelnen Nutzeinheiten mehr erforderlich. Darüber hinaus werden Verbraucher unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, um Energie einsparen zu können.

Unsere Kontakdaten:

 

Telefon: +49 6182 89 885 - 0

Fax:      +49 6182 89 885 - 25

Email:    kontakt@abredi-serv.de

 


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