Die Trinkwasserverordnung richtet sich an die Betreiber/Inhaber einer Trinkwassererwärmungsanlage (Großanlage). Diese sind verpflichtet, ihre Anlage auf Legionellen
untersuchen zu lassen.
Der Bundesrat verabschiedete am 15.12.2017 die Novellierung der Trinkwasserverordnung.
Ob Sie von dieser Regelung betroffen sind, können Sie hier kurz
ermitteln:
- Ihre Liegenschaft besteht aus mindestens 3 Wohnungen und Sie haben mindestens eine Wohnung
vermietet
- In den Wohnungen gibt es Duschmöglichkeiten
- Es gibt eine zentrale Anlage zur Warmwasseraufbereitung
- Der Warmwasserspeicher fast 400 Liter oder mehr und / oder es befinden sich mehr als 3 Liter
in der Warmwasserleitung zur am weitest entferntesten Zapfstelle
- Neuanlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme, spätestens bis zu einem Jahr
erstmalig zu untersuchen.
Wir beraten Sie gerne
persönlich.
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