Wichtiger Hinweis zur korrekten Kostenabgabe für die Heizkostenabrechnung ab dem 01.01.2022

Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - EWSG)
§ 5 Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergemeinschaften (https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/__5.html)

 

Gemäß § 5 EWSG muss die Kostenentlastung über die Heizkostenabrechnung an die Wohnungsnutzer weitergegeben werden. Bitte geben Sie uns in der Kostenaufstellung für die Heizkostenabrechnung den Entlastungsbetrag gesondert an. Die Heizkostenabrechnung wird dann mit den verminderten Gas- oder Wärmekosten erstellt. Darüber hinaus muss der Entlastungsbetrag für das Gesamtgebäude in der Heizkostenabrechnung transparent gemacht werden. Es ist allerdings nicht erforderlich, den Entlastungsbetrag je Nutzer auszurechnen und darzustellen.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie uns bei der Kostenaufstellung nicht den finalen Rechnungsbetrag Ihrer Versorgerrechnung, sondern die Gesamtsumme dieser Rechnung, sowie die davon abzuziehende Soforthilfe separat angeben. Wir ermitteln dann selbständig den tatsächlichen Rechnungsbetrag und weisen ihn aus.

Unsere Kontakdaten:

 

Telefon: +49 6182 89 885 - 0

Fax:      +49 6182 89 885 - 25

Email:    kontakt@abredi-serv.de

 


Anrufen

E-Mail

Anfahrt