Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung werden weitere Angaben auf der Heizkostenabrechnung notwendig. Zusätzlich werden für alle Abrechnungen ab dem 01.12.2021 folgende Angaben benötigt:
CO2-Steuer
Energiesteuer
Netzentgelt
Weitere Abgaben
Auf unserer Heizkostenaufstellung haben Sie ab sofort die Möglichkeit, die nötigen Angaben zu erfassen. Diese sind zur Erstellung der Abrechnung notwendig. Sie finden die benötigten Informationen auf Ihrer Versorgerrechnung. Nicht alle Abgaben werden für jeden Brennstoff erhoben. Bitte tragen Sie nur ein, was Ihr Versorger auf Ihrer Rechnung ausweist.
Bitte beachten Sie, dass die Rechnung mit dem Abrechnungszeitraum übereinstimmen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie die Möglichkeit bei Ihrem Energieversorger eine Simulationsrechnung anzufordern.
Genaueres können Sie dem Auszug aus der Heizkostenverordnung entnehmen.
Auszug aus der Heizkostenverordnung:
§ 6a Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen; Informationen in der Abrechnung
[…]
Wenn die Abrechnungen auf dem tatsächlichen Verbrauch oder auf den Ablesewerten von Heizkostenverteilern beruhen, muss der Gebäudeeigentümer den Nutzern für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, zusammen mit den Abrechnungen folgende Informationen zugänglich machen:
[…]
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/BJNR002610981.html
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